Der Reformationsprozess bis 1650
Vom 7. bis 10. September 1610 trat erstmals die Generalsynode der reformierten Gemeinden von Jülich-Kleve-Berg in Duisburg zusammen. Auf ihr wurde der Heidelberger Katechismus von 1585 für alle Gemeinden angenommen. Am 16. März 1611 kam es zum Aufbau einer zweiten Ebene in Gestalt der Synode der reformierten Gemeinden der Grafschaft Mark. An der ersten Zusammenkunft dieser Art nahmen die Pfarrer der Gemeinden von Hamm, Unna, Kamen, Werdohl, Wickede, Bladenhorst, Katzenstein, Bönen, Neuenrade, Wiblingwerde, Plettenberg, Herringen, Bodelschwingh, Hilbeck und Flirich teil. Bereits im September 1611 wurden Abgesandte der märkischen Provinzialsynode zur zweiten Generalsynode nach Duisburg gesandt. Auf den Synoden kamen Prediger und (wenige) deputierte Älteste zusammen, um Bekenntnisfragen, agendarische Regelungen sowie die Beauftragung der Prediger durchzuführen. Später wurden noch unterhalb der Provinzialsynoden sog. Klassen eingeführt, und zwar für die Grafschaft Mark vier. In den reformierten Städten bildeten sich in Anlehnung an Calvin Presbyterien, in denen unter Leitung der Prediger Bürger (= Älteste) über die Lebensführung sowie das Ehe- und Sexualleben ihrer Mitbürger zu wachen hatten. Einen Superintendenten gab es hingegen nicht; das Presbyterium war das höchste kirchliche Organ, das aber durch die Besetzung von zwei Ältestenstellen durch die Bürgermeister mit der Stadt verwoben war. Dass in den märkischen Städten, wo die Reformierten die Predigerstellen der einzigen Pfarrkirche (manchmal waren es auch zwei) besetzten, die Akzeptanz des anderen Bekenntnisses zunächst gering war, sei angedeutet. Die hohe religiöse Aufladung des Alltagslebens ließ Andersgläubige zu einem Störfall für das Gemeindeleben werden. So gelang es 1619 dem Hammer Presbyterium, das Anliegen der Lutheraner der Stadt um öffentliche Ausübung ihrer Religion (exercitium publicum) – etwa durch Läuten der Glocken – mit landesherrlicher Unterstützung abzuweisen.
Auch im Luthertum kam es zu einem synodalen Zusammenschluss. Allerdings nahmen ausschließlich Pfarrer und Schullehrer an den Synoden teil. Die lutherischen Pfarrer der Grafschaft Mark kamen am 2./3. Oktober 1612 in Unna zusammen. Auf der Synode bestätigten die Pfarrer die Confessio Augustana und weitere lutherische Bekenntnisschriften für ihre Gemeinden. Allerdings lässt sich für die erste lutherische Generalsynode der Grafschaft Mark nachweisen, dass ihr Zustandekommen dem Landesherrn geschuldet war, der die Pfarrer zur Visitation zusammenrief. Kurz zuvor, am 8. August 1612, hatte Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm den Unnaer Pfarrer Thomas Haver zum Inspektor der lutherischen Kirche ernannt. Damit machte der Landesherr seinen Anspruch auf das Ius circa sacra deutlich.
Es bleibt festzuhalten, dass die geringe Durchsetzungskraft der humanistischen Reform dazu führte, dass um 1600 in der Grafschaft Mark die lutherische, reformierte und zudem auch die katholische Konfession nebeneinander existierten. Stadt und Land waren ein konfessioneller Flickenteppich; in einigen Gemeinden bildeten sich sogar gemischte Gottesdienstformen und Simultaneen heraus. Auch nach 1612 blieb in beiden evangelischen Konfessionen das synodale Element der Kirchenverfassung lebendig.